Der erfolgreiche Abschluss des Kurses Pflegediensthelfer/in befähigt Sie zur aktiven Mitarbeit in der häuslichen Pflege, z.B. zur Entlastung pflegender Angehöriger, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, aber auch in einem beruflichen Umfeld wie im Krankenhaus, im Seniorenzentrum, in einem Hospiz oder im Ehrenamt.

 

Kontakt

Judith Hammer
Ausbildungsbeauftragte

Telefon 02241 5969-7920
Telefax 02241 5969-7909

eMail

Lehrgangszeiten:

Von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Lehrgangsdauer beträgt 160 Stunden + 80 Stunden externes Praktikum + Prüfung.

Lehrgangskosten:

Die Kosten für die Teilnahme an diesem Lehrgang betragen 500,00 € pro Person.

Lehrgangsvoraussetzungen:

Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift und sind mindestens 18 Jahre alt.

Inhalte der Ausbildung

Sie lernen, worauf zu achten ist bei der täglichen Versorgung

Die Krankenbeobachtung umfasst:

  • die Kontrolle der Vitalfunktionen: Puls, Blutdruck, Atmung, Bewusstseinslage, Körpertemperatur, Urinausscheidung, weitere Ausscheidungen wie Stuhl, Erbrochenes, Schweiß, Auswurf, Blutzuckermessung
  • Allgemein- und Ernährungszustand:
  • Körpergewicht und -größe, Ernährung, Haut, Schlaf, Wahrnehmung, Schmerzen und Schmerzempfindung,
  •  Verhalten: Körperhaltung, Bewegung und Gang, Sprache und Kommunikation, Mimik, psychische Situation

Erste Maßnahmen wären z.B.

  • Notruf wählen 112
  • Oberkörperhochlagerung
  • Frischluftzufuhr
  • Verabreichung von Zuckerhaltigen Lebensmitteln bei Unterzuckerung ( nach 20 min. erneute Kontrolle)

Sie erlernen Handgriffe, Verhaltensweisen und den richtigen Stand am Pflegebett für rückenschonendes Arbeiten.

Unter Prophylaxen werden hier vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von zusätzlichen neuen Erkrankungen durch Fehler bei der Pflege verstanden.

  • Dekubitusprophylaxe – Vermeidung von Druckgeschwüren durch zu langes Liegen in einer Position
  • Pneumonieprophylaxe – Vermeidung von Lungenentzündungen durch Einatmung von Fremdkörpern
  • Thromboseprophylaxe – Vermeidung von Blutgerinnseln
  • Soor- und Parodontitisprophylaxe – Vermeidung Pilzbefall und Entzündungen in der Mundhöhle
  • Sturzprophylaxe

 

  • Welche Reihenfolge bei der Ganzwaschung ist richtig und wie wasche ich den zu Pflegenden im Bett?
  • Wie kann ich im Bett die Haare waschen?
  • Was ist bei der Intimpflege zu beachten und wie gehe ich mit Urinableitenden Systemen um?
  • Sie werden an unserer Pflegepuppe den richtigen Ablauf erlernen und selbst ausprobieren.
  • Welche Lagerungsmöglichkeiten gibt es und wie werden sie richtig eingesetzt.
  • Lernen Sie mit wenigen Handgriffen einen Menschen im Bett richtig zu positionieren.
  • Mit welchen Hilfsmitteln kann man arbeiten und woher bekommt man diese.
  • Wie setzte ich Hilfsmittel richtig ein. Was sind Hilfsmittel zum Einmalgebrauch?
  • Pflegehilfsmittel vs. Hilfsmittel: Was ist der Unterschied?

Das Ess/Trink- und Ernährungsverhalten ändert sich im Alter auch die Demenz spielt hier eine große Rolle. Was ist eine ausgewogene Ernährung und was muss ich dabei beachten.

Sie kennen das: ich habe keinen Durst, ich kann nicht so viel trinken … und dabei hat ihr Angehöriger gerade mal 2 Becher getrunken …
Lernen sie Möglichkeiten kennen, ihn zum Trinken zu animieren.

Was ist dabei zu beachten?

  • Aufbewahrung der Medikamente und BTM
  • Wer darf die Medikamente stellen und verabreichen?
  • Was darf ich als Pflegediensthelfer?

Um Patienten/Bewohner in der Sterbephase menschlich pflegen zu können, müssen Pflegende ein bestimmtes Grundwissen mitbringen. Sie müssen aber auch die Bereitschaft haben, sich mit dem Thema Tod und Sterben auseinanderzusetzen.

  • Raumwahrnehmung
  • Unterstützung und Orientierung
  • Was gibt es zu beachten?

Ist die Pflege durch Angehörige aus finanziellen oder persönlichen Beweggründen gewünscht, sollten betroffene Familien nicht auf die Hilfe des Staates verzichten. Verschiedene Möglichkeiten zur Entlastung bestehen. Pflegende, berufstätige Angehörige werden vom Staat in verschiedener Hinsicht gefördert. Hier drei wesentliche Lösungen:

Familienpflegezeit: Pflegende Angehörige können dabei ihre Wochenarbeitszeit beim jeweiligen Arbeitgeber reduzieren. So soll die Pflege des Verwandten sichergestellt werden. Pro Woche lässt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf 15 Stunden verringern. Maximal zwei Jahre kann die Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden.

Pflegezeit: Hierbei besteht ein Anspruch auf sozialversicherte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit. In dieser Zeit müssen die pflegenden Berufstätigen nicht arbeiten, um sich auf die häusliche Pflege konzentrieren zu können ohne dabei auf Versicherungsschutz zu verzichten. Die arbeitsfreie Zeit beträgt maximal sechs Monate. Während dieser Pflegezeit wird kein Gehalt bezogen.

Verhinderungspflege: Sind pflegende Angehörige einmal krank oder benötigen Urlaub, kann für diese Abwesenheitszeiten Ersatzpflege beansprucht werden. Diese sogenannte Verhinderungspflege wird für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr eingeräumt. Die Pflegeversicherung kommt für die Kosten auf.

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